Aktuell :: Über mich :: Standpunkte :: Abstimmungen :: Archiv :: Links :: Kontakt

 

Agenda

 
 
 
 

 

 

   

 Abstimmungen:

 

28. November 2010:

Eidgenössisch

"Ausschaffungsinitiative" und Gegenentwurf der Bundesversammlung: 2 x NEIN

"Die Ausschaffungsinitiative und der Gegenentwurf der Bundesversammlung befassen sich mit der "Ausschaffung krimineller Ausländer", bzw. der "Aus- und Wegweisung krimineller Ausländerinnen und Ausländer". Ob von "kriminellen Ausländern" oder - politisch korrekt - von "kriminellen Ausländerinnen und Ausländern" gesprochen wird, spielt eigentlich keine Rolle, denn in beiden Vorlagen wird ein Teil der in der Schweiz lebenden Menschen stigmatisiert und gleichzeitig sollen diese Menschen nach bestimmten begangenen Delikten aus der Schweiz ausgeschafft, weg- oder ausgewiesen werden. Dass in der Schweiz die Zahl von Klein- und Grosskriminellen auch für meinen Geschmack zu hoch ist, will ich nicht bestreiten, doch nun den Fokus auf eine spezifische Bevölkerungsgruppe zu richten, ist keine Lösung für eine Schweiz ohne Kriminalität. Wieder einmal suggeriert eine Initiative die Lösung für Probleme zu sein, welche den Menschen in der Schweiz Sorgen bereiten. Doch sowohl die Initiative als auch der Gegenvorschlag werden nichts an der Tatsache ändern, dass in der Schweiz eine hohe Anzahl von Immigrantinnen und Immigranten lebt und dass Straftaten in der Schweiz generell zu wenig hart bestraft werden. Während die Initiatve und vor allem die dazugehörige Abstimmungskampagne die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit "heile Welt-Versprechungen" zu verführen versucht, stellt der Gegenentwurf einen hilflosen Versuch dar, die Annahme der Initiative zu verhindern. Es ist schon erstaunlich, wie unsereAnstelle sich der Rhetorik der Initiative anzupassen, hätten sich Nationalrätinnen und Nationalräte das Spielchen eines politischen Lagers blind mitspielen anstatt konsequent abzulehnen und im Gegenzug eigene Politik zu betreiben, welche die gesellschaftlichen Probleme beim Namen nennt und gesamtgesellschaftliche Lösungsvorschläge einbringt. Die gesetzlichen Grundlagen für die Bestrafung krimineller Menschen in der Schweiz sind vorhanden und müssen konsequenter und härter umgesetzt. Dafür braucht es für unsere Mitmenschen ohne Schweizerpass keine Speziallösungen - schon gar nicht in der Bundesverfassung!dieses Problems ist nicht ohne Schweizer Bürgerrecht diejenigen mit Aus- und Wegweisung bestraft werden, die sich "

"Steuergerechtigkeits-Initiative": NEIN

"Dass die Initiative gerechte Steuern anstrebt ist löblich, doch: was sind überhaupt gerechte Steuern? Mit dem Initiativtitel wird suggeriert, dass bei einer Annahme die Bevölkerung von gerechteren Steuern profitiert. Wiejedoch die Auswirkungen der Initiative die verschiedenen Gesellschaftsgruppen betreffen würden, ist unklar. Den Steuerwettbewerb unter den Kantonen per se zu verteufeln, scheint mir ein schlechter Weg zu sein, denn dieser Wettbewerb fördert unter anderem auch die Ausgabendisziplin der Kantone. Zudem ist ein Teil der Vorlage zum Thema der degressiven Steuern bereits aufgrund eines bundesgerichtlichen Verbots erfüllt und damit hinfällig. "

--------------------------------------------------------------------------------------------

 

26. September 2010:

Eidgenössisch

Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsgesetz AVIG): NEIN

"Die vorgeschlagene Revision ist Augenwischerei und belastet ein weiteres Mal ArbeitnehmerInnen und Arbeitslose der unteren und mittleren sozialen Schichten sowiee Menschen unter 25 Jahren. Die Revision sieht vor, dass mit der Erhöhung des Beitragssatzes von 2% auf 2,2% und mittels verschlechterten Bedingungen für Arbeitslose die Verschuldung der Arbeitslosenversicherung verringert werden kann. EmpfängerInnen von kleinen und mittleren Einkommen und junge Arbeitslose müssen damit die Konsequenzen für fehlerhafte Annahmen in Bezug auf die Entwicklung der ALV tragen."

Kantonal

Initiative "zäme läbe -zämme schtimme: NEIN

"Die Initiative bringt zwei Fragen zusammen, die miteinander nichts zu tun haben. Einerseits wird über die Möglichkeit des kommunalen Stimmrechts für AusländerInnen entschieden und andererseits über das Verhältnis von Gemeinden zu Kantonen. Erstens: Gute Integration von ZuzügerInnen aus In- und Ausland ist für eine funktionierende Gemeinschaft zentral. Meine Überzeugung ist, dass gute Integration nicht mit einem Blatt Papier oder dem Schweizerpass beginnt, sondern durch das persönliche Umfeld. Das Wohnquartier, Vereine, NachbarInnen, der Arbeitsplatz oder die Schule bieten zahlreiche Möglichkeiten, sich zu integrieren und dabei mit den lokalen Gegebenheiten vertraut zu werden. Ausländische Staatsangehörige, die sich auf diese Weise um ihre Integration bemühen, sollen auf unproblematische Weise die Möglichkeit haben, das Schweizer Bürgerrecht zu erlangen, um darauf ihre Rechte und Pflichten als SchweizerInnen ausüben zu können. Zweitens: Gemeindeautonomie in bestimmten Belangen ist erstrebenswert und entspricht dem Prinzip der Subsidiarität. Es macht jedoch keinen Sinn, wenn nun per Initiative über einen Teil eines Teilbereichs abgestimmt wird und dies nicht einmal verbindlich für alle Gemeinden! Wenn eine ernsthafte Debatte über das Verhältnis Gemeinden-Kanton angestrebt wird, soll diese Diskussion geführt werden, aber auf jeden Fall umfassend und nicht nur für Teilbereiche."

--------------------------------------------------------------------------------------------

 
   
7. März 2010:

Eidgenössisch

Bundesbeschluss zu einem Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen: JA

"Im heutigen Forschungsalltag ist die Forschung am Menschen Realität, doch eine nationale Regelung über die Forschung am Menschen besteht nur für Teilbereiche. Der Verfassungsartikel schützt mittels vier Grundsätzen die Würde und Persönlichkeit des Menschen und gibt dem Forschungsplatz Schweiz zugleich klare Rahmenbedingungen - ein Gewinn für beide Seiten."

Volksinitiative "Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative): JA

"Was nützen Gesetze, wenn sie nicht eingehalten werden? Diese Frage stellt sich auch im Zusammenhang mit dem Schweizer Tierschutzgesetz. Zwar verfügen wir auf Bundesebene über ein fortschrittliches Tierschutzgesetz, doch faktisch werden Tierschutzdelikte überhaupt nicht verfolgt oder mit geringen Geldbussen bestraft. Ein Tierschutzanwalt verfügt einerseits über Sachkenntnis und entlastet die kantonalen Untersuchungsbehören. Ausserdem zeigen die Erfahrungen im Kanton Zürich, dass dort Tierschutzfälle konsequenter verfolgt werden als in Kantonen ohne Tierschutzanwalt."

Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; Mindestumwandlungssatz): NEIN

"Eine erneute Senkung des BVG-Umwandlungssatzes von 6,8% auf 6,4% wäre eine Zwängerei im Laufe der globalen Finanzkrise. Bereits die 2003 beschlossene und bis 2014 laufende Senkung des BVG-Umwandlungssatzes um 0,4% läuft unter dem Argument der steigenden Lebenserwartung der Versicherten und trägt damit diesem Umstand Rechnung. Alle 10 Jahre wird die Lebenserwartung in der Schweiz neu ermittelt. Sollten neue Statistiken aufzeigen, dass die Lebenserwartung in einem nicht vorgesehenen Rahmen weiter angsteigt, können zu diesem Zeitpunkt immer noch Massnahmen ergriffen werden. Die Statistiken zur Lebenserwartung in der Schweiz seit 1880 gehen von einer ungebrochenen Zunahme aus. Allerdings sollte beim Betrachten der Kurve auffallen, dass diese mehr und mehr abflacht, dies bedeutet, die Lebenserwartung wird voraussichtlich prozentual nicht mehr so stark ansteigen wie bisher.

Im Falle eines weiteren markanten Anstiegs der Lebenserwartung in der Schweiz müsste das Thema der Altersversorgung thematisiert werden. Es kann nicht sein, dass das bestehende 3-Säulen-Prinzip, das auf möglicherweise veralteten Voraussetzungen aufgebaut ist, strukturell zwar beibehalten wird aber gleichzeitig zu einer Schein-Altersvorsorge verkommt, weil es seine Aufgabe gar nicht mehr erfüllen kann. Es kann nicht sein, dass alle paar Jahre Umwandlungssätze und Rentenalter verändert werden, weil die Lebenserwartung bei gleichbleibenden Finanzen steigt - in diesem Falle wäre ein generelles Überdenken der Situation angesagt."

 

 
 

 

 

   

   © 2010